Polen ist nach Spanien, Portugal und Italien das vierte Land in der Europäischen Union, das die elektronische Rechnungsstellung führte ein. Das Gesetz zur Umsetzung der E-Rechnung-Richtlinie (2014/55 / EU) im Land ist seit dem 18. April 2019 in Kraft. Die Regierung hat eine Plattform (PEF) für die Umsetzung der B2G-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung sowie für die Verarbeitung und Änderung elektronischer Rechnungen geschaffen. Infolgedessen ist PEF die Hauptplattform, die von öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsteilnehmern für die B2G-elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen verwendet wird.
Nationale E-Rechnungsstellung-Plattform – PEF
Die Plattform ist eine zentralisierte Plattform zum Empfangen und Senden strukturierter e-Rechnungen und anderer Dokumente zwischen Käufern und öffentlichen Auftraggebern.
Seit dem 1. April 2019 wird die Plattform verwendet. Sie garantiert eine einfache und schnelle Bearbeitung von Rechnungen und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesensprozess wie Versandschein, Frachtbrief und Buchungsbeleg. Mit PEF kann jedes e-Dokument erstellt. Von der Plattform wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, gesendet oder empfangen. Das Erstellen eines Kontos und die Nutzung der Plattform ist jedoch kostenlos.
Unter der Leitung des Entwicklungsministeriums bieten zwei IT-Unternehmen PEF-Dienste an:
Firma Infinite IT Solutions
Konsorcjum PEF expert
Die von beiden Unternehmen angebotene Lösung bietet auch ein unterschiedliches grafisches Layout. Es bietet jedoch die gleichen Möglichkeiten und Funktionen. Es genügt, ein Konto in einem von ihnen zu öffnen. Beide Betreiber sind zertifizierte PEPPOL-Dienstleister. Somit können PEF Benutzer eine Verbindung leicht zu PEPPOL Nutzern auf der ganzen Welt. Sowohl polnische als auch ausländische Betreiber können sich in PEF einschreiben.
Fristen für die B2G-Autorisierung
Seit April 2019 sind alle öffentlichen Auftragswesen Behörden verpflichtet, E-Rechnungen für Aufträge über 30.000 EUR zu erhalten. Ab November 2020 müssen Lieferanten für alle Aufträge E-Rechnungen an Regierungsbehörden ausstellen.
Wie werden Rechnungsinformationen übertragen?
Während die Funktionsweise von PEF auf der Webseite von Efaktura.gov.pl erläutert wird, sind die gemäß Peppol BIS 3.0 und CEFACT erstellten Anwendungshandbücher für XML-Dokumente enthalten. Diese Anwendungshandbücher enthalten Informationen zu Bestellung, Lieferschein, Empfangsbestätigung, Korrekturrechnung und Buchhaltungsbeleganträgen.
Nationales System der e-Rechnungen (KSeF)
Jan Sarnowski, stellvertretender Finanzminister, kündigte an, dass B2B-E-Rechnungen bis Ende 2021 auf die freiwillige Formel und ab 2023 auf die obligatorische Formel umgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird dieses System, obwohl die Teilnahme an B2B-Transaktionen zunächst freiwillig ist, letztendlich das bestehende monatliche SAF-T-Berichtssystem ersetzen.
Die B2B-E-Rechnung ist der nächste Schritt bei der Implementierung bahnbrechender E-Management-Dienste für die polnische Regierung. Auf diese Weise erleichtert er unternehmensübergreifende Vereinbarungen und sorgt für die Buchhaltungssicherheit. Diese Arten von E-Management- und E-Transformationsdiensten sind entscheidend, um alle Arten von Steuerbetrug, insbesondere die Mehrwertsteuer, schnell und effektiv aufzudecken.
Melasoft e-Faktura-Lösung
Die Melasoft E-Faktura-Lösung verarbeitet PEPPOL und andere Formate. Unsere Lösung stellt eine leichte und zuverlässige Verbindung zum ERP-System her. Mit Melasoft Cloud Services können EU-konforme Rechnungen bequem über PEPPOL an polnische öffentliche Behörden und andere Partner gesendet werden.
Die Melasoft e-Faktura-Lösung für bestehende B2G- und zukünftige B2B-E-Faktura verfügt sowohl erforderlichen rechtlichen Regelungen und Erfahrung als auch flexiblen und zukunftsorientierten Lösungen über Ihr Unternehmen.
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